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Tier- und Hausbetreuung:

"Jay’s Tierbetreuung" verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit Verantwortung und äusserster Sorgfalt zu erfüllen. Der Halter ist verpflichtet, "Jay’s Tierbetreuung" über alle Umstände aufzuklären, die die Betreuung des Tieres / der Tiere beeinflussen könnten. Wertsachen sind für den nötigen Versicherungsschutz während der Hausbetreuung vom Halter unter Verschluss zu halten. Für fehlende Wertsachen wie auch Schäden in Ihrem Zuhause (Einbruch, Zutrittsrecht durch Dritte etc.) übernimmt "Jay’s Tierbetreuung" keine Haftung. Die Hunde und Katzen müssen geimpft und entwurmt sein (Hunde mindestens eine 5-fach Impfung). Keinen Parasitenbefall  wie auch keine übertragbaren Krankheiten haben. Der fällige Betrag ist wie vereinbart Bar oder mit Rechnung zu bezahlen. Ist die Ferienbetreuung gebucht und bestätigt, gibt es nach Bezahlung keine Rückerstattung des Betrages. Stornierungen der Ferien oder einzelner Ferientage, sind bis eine Woche vor Ferienbeginn möglich. Danach verrechnen wir den gebuchten Ferienbetrag.

Haftung im Schadenfall:

Die "Jay’s Tierbetreuung" mit allen Beteiligten haftet dem Halter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung der "Jay’s Tierbetreuung" entstanden sind, sofern ausreichend instruiert wurde. Die "Jay’s Tierbetreuung" lehnt jede Haftung ab für das Entlaufen des Tieres, durch das Tier verursachte Unfälle, wie auch Unfälle, die dem Tier zustossen, Schwangerschaft sowie allfällige gesundheitliche Schäden. Hundehalter müssen eine Tierhaftpflichtversicherung haben. Erkrankt ein Tier oder leidet es an einer Verletzung, so ist die "Jay’s Tierbetreuung" befugt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Behandlungskosten, Rezeptgebühren, zuzüglich Fahr- und Aufwandsspesen gehen immer zu Lasten des Halters und werden in Rechnung gestellt. Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt übergeben zur Aufbewahrung. Die entstandenen Kosten hat der Halter zu tragen.

Verzug des Halters:

Die "Jay’s Tierbetreuung" ist ermächtigt, wenn der Halter nicht bis max. sieben Tagen nach dem vereinbarten Termin an seinen Wohnort zurückkehrt, wie auch das Tier nicht bei "Jay’s Tierbetreuung" abholt, das Tier an ein Tierheim zur Betreuung zu übergeben (wiederum kann das Tierheim, nach Nichtabholen des Tieres, innert zwei Monaten frei über das Tier verfügen). Alle aufgelaufenen Kosten der "Jay’s Tierbetreuung" werden dem Halter in Rechnung gestellt, sowie die Kosten für die Übergabe an ein Tierheim.

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